Rechtzeitig vorsorgen – schon ab dem ersten Zahn!

Die Prophylaxe bei Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 17 Jahren ist in Deutschland bereits seit Jahren etabliert und hat bundesweit eine nachweisbare Senkung des Kariesvorkommens bewirkt. Zu den vorbeugenden zahnmedizinischen Behandlungen zählen regelmäßige Kontrollbesuche, Zahnreinigungen, Versiegelungsmaßnahmen und Kieferunteruntersuchungen. Dadurch können potenzielle Erkrankungen oder Fehlstellungen der Zähne Ihres Kindes frühzeitig erkannt und behandelt werden, um eine hervorragende Mundgesundheit zu gewährleisten.

Im Kleinkinderalter greift die zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung (FU), die bisher als Leistungsangebot der Gesetzlichen Krankenkassen für Kinder zwischen dem 30. und 72. Lebensmonat angeboten wurde. Neben der frühzeitigen Erkennung von Erkrankungen und Entwicklungsstörungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich, zielt sie darauf ab, das Bewusstsein für Zahnpflege und eine zahngesunde Ernährung bei Eltern und Kind zu stärken.

Das ist neu: Früherkennungsmaßnahmen schon ab dem 6. Lebensmonat

Zum Jahresbeginn wurde der Anspruch auf zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen für Kinder ausgeweitet und die Altersgruppen neu strukturiert. Mit dem Ziel, das Auftreten frühkindlicher Karies zu reduzieren, besteht nun für Kinder zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat ein Anspruch auf drei Früherkennungsuntersuchen, die zeitlich auf die U-Untersuchungen abgestimmt werden. Ist Ihr Kind bereits älter als 34 Monate, hat es weiterhin bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres den regulären Anspruch auf drei FUs.

Im Rahmen der Gesetzesänderungen wird auch das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung für Kinder zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat eine Kassenleistung. Dieser Anspruch besteht zweimal je Kalenderhalbjahr, unabhängig davon, ob bei Ihrem Kind Anzeichen einer Karies vorliegen. Der Fluoridlack trägt durch die Remineralisierung der Zahnoberfläche dazu bei, die Entstehung und das Fortschreiten von Karies zu verhindern. Bei hohem Kariesrisiko bleibt der Anspruch auf die Behandlung mit Fluoridlack auch zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr unverändert bestehen.

Ihre Zahnärztinnen am Ludgerikreisel in Münster

In unserer Praxis direkt am Ludgerikreisel nehmen wir uns für unsere kleinen Patienten Zeit und sorgen für ein spielerisch entspanntes und vertrauensvolles Miteinander. Anschließend dürfen sich die tapferen Patienten noch eine nette Überraschung aussuchen, während wir Sie als Eltern zu allen Fragen rund um die Zahngesundheit Ihrer Kinder beraten.

Nehmen Sie bei Fragen oder einem Terminwunsch gerne direkt Kontakt mit uns auf!